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Der Hundeauslauf an der A7.
Sicher wissen nicht genug Menschen, das die Betreiber der Raststätten Hüttener Berge, Andrea Fischer-Hansen und Bernd Hansen, nicht nur ein Herz für Kinder, sondern auch ein großes Herz für Tiere haben.
Wer zur Raststelle Ost fährt kann dort in einem über 1ha großen, 2m hoch eingezäumten Hundefreilauf seinem Hund außerordentlichen Spaß bieten.
Hinter dem Restaurant entdeckt der Besucher so einiges. Dort befindet sich ein wunderschöner Kinderspielplatz. Die Geräte sind schon außergewöhnlich interessant für die kleinen Abenteurer. An dem Spielplatz schließt sich ein Gelände mit Klein- und Huftieren an. So kann man dort Gehege mit Kaninchen und Meerschweinchen, Esel, Schafe, Ziegen, Hühner und wer weiß was noch alles finden.
Aber nun zum Hundeauslauf. Den erreicht der Hundefreund indem er links am Spielplatz entlang einem kleinen Weg folgt, der zur Pforte führt.
Wer das Gelände betritt kann sich im Eingangsbereich sofort eine Kottüte mitnehmen, die kostenlos zur Verfügung stehen. Frisches Wasser ist natürlich auch immer vorhanden. Weiterhin stehen im Sommer Agilitygeräte auf dem Grundstück. Auch diese darf der Besucher kostenlos nutzen. Falls es aber tatsächlich, trotz des schönen Schleswig-Holstein Wetters, einmal regnen sollte, ist eine Holzhütte zum Schutz vorhanden.

Auf dem Platz stehen Tische mit Bänken für den vom vielen Spielen müde gewordenen Hundebegleiter. Fürs menschliche Wohl ist auch gesorgt. Das freundliche und tierliebe Personal bewirtet jeden Besucher im Restaurant, in dem die Hunde natürlich gern gesehen sind. Das ist allerdings nicht kostenlos, denn von irgendetwas muss das Alles unterhalten werden. Es lohnt wirklich, sich das mal anzuschauen.
 
Der Zaun um das Gelände wird regelmäßig kontrolliert und gewartet.
Zum Schluss noch die Platzordnung und ich wünsche jedem Hundefreund viel Spaß und schönes Wetter.
Hundefreilauf Hüttener Berge Ost
Platzordnung:
Der Freilauf ist allen Gästen der Raststätte frei zugänglich.
Der Besuch des Hundefreilaufes mit kranken oder krankheitsverdächtigen Hunden ist nicht gestattet; bei läufigen Hündinnen ist einer besonderen Aufsichtspflicht nachzukommen. Jeder Hund muss geimpft, entwurmt und im Rudel sozialverträglich (!!!!!) sein.
Der Hund muss über einen Grundgehorsam verfügen und von seinem Besitzer abrufbar sein.
Das freie Herumlaufen des Hundes ist nur unter Anwesenheit und Beaufsichtigung des Halters gestattet. Der Hund ist nicht alleine auf dem Gelände zurückzulassen.
Das "Mobben" und "Aufreiten" von anderen Hunden ist vom Halter zu unterbinden. Ball-und/oder Beutespiele mit den Hunden sind nicht erwünscht.
Gefährliche Hunde sowie bissige/aggressive Hunde müssen auf dem Gelände einen geschlossenen Maulkorb tragen, der ihnen das Hecheln und Saufen ermöglicht. Die Benutzung von für den Hund schmerzhaften oder stark unangenehmen so genannten Erziehungshilfen, wie z.B. Stachel- oder Stromhalsbänder, sowie starkes unter Druck setzen des Hundes, wird auf dem Gelände nicht geduldet.
Aggressives Verhalten des Hundeführers gegenüber seinem Hund oder eines fremden Hundes führt zum sofortigen Platzverweis.
Das Markieren der Wasserkübel und der Gartenmöbel ist zu unterbinden.
Verunreinigungen (Kotabsatz) sind sofort vom Hundebesitzer mit den dafür unentgeltlich zur Verfügung gestellten Tüten zu beseitigen. Mülleimer und Tüten stehen am Eingang bereit.
Betreten auf eigene Gefahr. Der Bertreiber der Freilauffläche übernimmt keine Haftung für eventuelle Verletzungen oder Schäden. Die Hundehalter haften für ihre Hunde.
Viel Spaß im Hundefreilauf der
Raststätte Hüttener Berge Ost !!
Telefon: 04353 - 99 89 49 | Mobil: 0151 - 16 92 92 62 | Urheberrecht bei Stubenwolf.de
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